28 Keimfähigkeit Unter Keimung eines Samens versteht man die Entwicklung des Keimlings bis zu einem Stadium, in welchem sein Aussehen anzeigt, ob er sich unter günstigen Feldbedingungen zu einer geeigneten Pflanze weiterentwickelt. Ein intakter Keimling besitzt eine für die jeweilige Art charakteristische Kombination der folgenden, beispielhaften Aspekte: ein gut entwickeltes Wurzelsystem, eine charakteristische Zahl von Keimblättern und eine Wurzel, die mindestens halb so lang ist wie der Spross. Bei der Keimfähigkeitsuntersu-chung wird ein prozentualer Wert ermittelt. Dieser gibt den zahlenmäßigen Anteil jener Samen an, die unter den vorgegebenen Bedingungen und innerhalb der vorgegebenen Zeitspanne einen als normal beurteilten Keimling hervorgebracht haben. Für Weizen und Gerste liegt die Mindestkeimfähigkeit des Saatguts bei 92 Prozent. Reinheit Bei der Reinheitsuntersuchung wird die prozentuale Zusammensetzung der Probe festge-stellt. Dafür wird der Anteil von reinen Samen (also diejenigen Samen, die zu der unter-suchten Art gehören), der Anteil von Samen anderer Arten (wie zum Beispiel artfremde Kultursamen und Unkrautsamen) und der Anteil von unschädlichen Verunreinigungen (wie beispielsweise Bruchkorn, Spreu oder Steinchen) bestimmt, aus denen die Probe zu-sammengesetzt ist. Die nicht zu den reinen Samen zählenden Bestandteile, also Samen anderer Arten und unschädliche Verunreinigungen, werden dann getrennt auf einer Ana-lysenwaage gewogen und die einzelnen Gewichtsanteile in Prozent umgerechnet. Auf diese Weise erhält man dann den Wert für die „technische Reinheit“ eines Saatgutes. Die gesetzlich festgelegte Mindestnorm beträgt 98 Prozent Reinheit für Weizen und Gerste.Nachhaltigkeitsbericht 2014 . 2015 Handlungsfelder . Warenfluss